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Folgendermaßen können Sie typischerweise vorgehen, um Ihre Photovoltaik-Anlage zu realisieren:
* Das Inbetriebnahmeprotokoll ist eine Bestandsaufnahme der Photovoltaik-Anlage zum Zeitpunkt der Netzanbindung. Die Inbetriebnahme ist von dem Elektrofachbetrieb zu protokollieren, der auch die AC-Seitige Netzanbindung herstellt. Die Netzbetreiber haben hierzu Formblätter erarbeitet, in denen die Daten der Anlage zu niederzulegen sind. Die Formulare und angefragten Daten variieren von EVU zu EVU leicht. ** Anmeldung Bundesnetzagentur: Ab dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.
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