Ihr Photovoltaik-Gewerbe
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Durch die Installation Ihrer Photovoltaikanlage sind Sie nun Unternehmer. D.h., dass Ihr Photovoltaik-Projekt als Gewerbe betrachtet wird. Das heißt, dass Sie ein Gewerbe anmelden müssen.

Die Mehrwertsteuer, die Sie inklusive Ihrer Vergütung von Ihrem Stromversorgungsunternehmen erhalten haben, müssen Sie ans Finanzamt abführen.

Die für Ihre Photovoltaik-Anlage an Ihren Solarteur bezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) sowie alle zukünftigen Ausgaben dafür erhalten Sie vom Finanzamt zurück.

Auch können Sie die Gesamtkosten Ihrer Photovoltaikanlage auf 20 Jahre verteilt von der Steuer abgeschrieben. (Ob Sie „linear“ oder „degressiv“ abschreiben und ob Sie Sonderabschreibungen oder Investitionsrücklagen nutzen, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.)